Die Rede ist von dem EU-Heimtierausweis, der seit dem 1. Oktober 2004 in der Europäischen Union vorgeschrieben ist. Sein Format beträgt 100×152 Millimeter. Auf dem blauen Einband ist der gelbe Sternenkreis der Europafahne abgebildet. Außerdem steht auf dem Umschlag die Kennnummer. Sie fügt sich zusammen aus dem Ländercode DE für Deutschland, einer zweistelligen Firmenchiffre sowie einer fortlaufenden Nummer. Dieselbe Kennnummer steht auch im Ausweis auf der Datenseite, die zweisprachig – Deutsch und Englisch – ausgeführt sein muss.
EU-Heimtierausweis wichtig beim Reisen mit dem Haustier
Diesen Pass darf jeder Tierarzt und jede Veterinärmedizinische Universität ausstellen. Da es sich um ein amtliches Dokument handelt, ist dafür eine Gebühr nach der Gebührenordnung für Tierärzte zu entrichten. Der Ausweis darf nur im Heimatland des Tieres ausgestellt werden. Eine Registrierung des Tieres ist mit der Ausstellung des Ausweises nicht verbunden. Daher empfiehlt sich ein Eintrag in ein Haustierregister.
Grundvoraussetzung Tollwutimpfung und Chip
Der EU-Heimtierausweis beinhaltet den Nachweis, dass das Tier über einen Impfschutz gegen Tollwut verfügt, der noch gültig sein muss. Des Weiteren muss das Tier mit einem Mikrochip nach der ISO Norm 11784 oder 11785 gekennzeichnet sein. Außerdem werden in den Ausweis alle weiteren Impfungen eingetragen. Impfungen, die im gelben internationalen Impfpass eingetragen sind, können in den EU-Heimtierausweis übertragen werden. Das gilt auch für eine bereits vorhandene Kennzeichnung des Heimtieres. Wobei der Tierarzt die Gültigkeit der Kennzeichnung und der Tollwutimpfung zu prüfen hat. Die letzte Tollwutimpfung kann mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate zurückliegen.
Hunde, Katzen und Frettchen
Der EU-Heimtierausweis ist für Hunde, Katzen und Frettchen bestimmt. Für Haustiere wie Kaninchen, Vögel oder Meerschweinchen ist er nicht vorgesehen. Das Dokument gilt für den privaten Reiseverkehr, mit dem Reisebus, Auto oder Flugzeug sowie für den Handel innerhalb der EU mit bis zu fünf Tieren. Auch außerhalb der Europäischen Union erleichtert der EU-Heimtierausweise in einigen Staaten das Reisen mit Tieren. Dazu zählen die Schweiz, Andorra, Island, Monaco, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Vatikanstaat.
Reisen ohne Ausweis ist schwierig
Wer sein Haustier ohne Pass mit auf die Reise nimmt, wird bei der Einreise Schwierigkeiten bekommen. Im Einzelfall kann es bedeuten, dass das Tier für einen gewissen Zeitraum in Quarantäne muss. Die Zwangsunterbringung ist in der Regel mit hohen Kosten verbunden. Neben den Vergünstigungen bei einer Reise bietet der EU-Heimtierpass den Vorteil, dass dadurch der medizinische Check beim Tierarzt erleichtert wird. Anhand der Daten kann der Veterinär sich schnell über die medizinische Vorgeschichte informieren.
Der Ausweis sorgt für einen reibungsloseren Ablauf bei der Einreise
Insgesamt wird durch den Pass das Reisen mit Tieren wesentlich einfacher. Vor Einführung des EU-Passes für Heimtiere mussten zahlreiche unterschiedliche Bescheinigungen mitgeführt werden. Praktisch jedes EU-Land hatte seine speziellen Einreisebestimmungen für Heimtiere. Durch die Vereinheitlichung kann das Haustier unbeschwert mitgenommen werden. Die Einführung des Passes war nur möglich, weil in der EU in den vergangenen Jahren gute Erfolge bei der Bekämpfung der Tollwut erzielt wurden. Innerhalb der EU ist sie nahezu vollständig ausgerottet. Daher ist der Aufenthalt von Heimtieren in den Staaten der EU auch nicht – im Gegensatz zu Pferden – auf einen eingeschränkten Zeitraum befristet.
Wer ein Heimtier aus dem Ausland einführen will, darf keinen Blanko-Ausweis aus Deutschland verwenden. Nur ein Tierarzt aus dem Land des einzuführenden Tieres ist befugt, einen EU-Heimtierausweis auszustellen.